AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von K7 Consulting – Personalvermittlung

1. Anwendungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten ausschließlich die

nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der K7 Consulting. Diese AGB

sind für alle Verträge zur Personalvermittlung und sonstigen Personaldienstleistungen

verbindlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und gelten

als ausgeschlossen.


2. Vertragsgegenstand

K7 Consulting ist spezialisiert auf die Rekrutierung und Vermittlung von Fach- und

Führungskräften. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden dem Auftraggeber geeignete

Kandidaten präsentiert. Ein Kandidat gilt als durch K7 Consulting vorgeschlagen, sobald

Informationen übermittelt wurden, die seine Identifikation ermöglichen. Hat sich ein Kandidat

bereits innerhalb der letzten 6 Monate vor der Vorstellung durch K7 Consulting beim

Auftraggeber unabhängig beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies K7 Consulting

innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen. Anderenfalls gilt der Kandidat, als durch K7

Consulting vermittelt.


3. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Vermittlungshonorar von K7 Consulting beträgt zwischen 25% und 35% des

Jahresbruttozielgehalts des vermittelten Kandidaten, einschließlich aller Zusatzleistungen wie

Boni, Firmenwagen etc. Der genaue Prozentsatz wird im Einzelfall je nach

Schwierigkeitsgrad der zu besetzende Position und den vereinbarten Konditionen festgelegt.

Der Anspruch auf das Honorar entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages oder dem Beginn

der Tätigkeit des Kandidaten, je nachdem, was zuerst eintritt. Das Honorar ist innerhalb von 7

Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu zahlen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb

von 24 Monaten nach der Präsentation des Kandidaten durch K7 Consulting aufgenommen,

bleibt der Honoraranspruch bestehen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber

ohne weitere Mahnung in Verzug.


4. Datenschutz und Vertraulichkeit

K7 Consulting und der Auftraggeber verpflichten sich zur Einhaltung aller

datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der

Personalvermittlung erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit

ausdrücklicher Zustimmung der jeweils betroffenen Partei zulässig. Nach Beendigung des

Vertragsverhältnisses sind alle personenbezogenen Daten unverzüglich und sicher zu

vernichten, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.


5. Haftungsbeschränkung

K7 Consulting übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Position oder

die Erfüllung spezifischer Anforderungen durch den Kandidaten. Der Auftraggeber ist dafür

verantwortlich, die Eignung des Kandidaten selbst zu prüfen. Die Haftung von K7 Consulting

ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus leichter Fahrlässigkeit

ist ausgeschlossen.


6. Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, K7 Consulting unverzüglich über den Abschluss eines

Arbeitsvertrages sowie die vereinbarte Vergütung zu informieren und K7 Consulting auf

Verlangen eine Kopie des Arbeitsvertrages zur Verfügung zu stellen. Wird der Arbeitsvertrag

zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen oder erfolgt die Einstellung für eine andere als

die ursprünglich vorgesehene Position, bleibt der Honoraranspruch unberührt.


7. Kündigung

Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne

Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kommt nach der Kündigung dennoch ein

Arbeitsverhältnis mit einem von K7 Consulting vorgestellten Kandidaten zustande, bleibt der

Anspruch auf das volle Honorar bestehen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen

Kosten sind ebenfalls vollständig zu erstatten.


8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Es gelten

ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von K7

Consulting.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine

Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten

kommt.

Share by: