Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von K7 Consulting – Personalvermittlung
1. Anwendungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der K7 Consulting. Diese AGB
sind für alle Verträge zur Personalvermittlung und sonstigen Personaldienstleistungen
verbindlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und gelten
als ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand
K7 Consulting ist spezialisiert auf die Rekrutierung und Vermittlung von Fach- und
Führungskräften. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden dem Auftraggeber geeignete
Kandidaten präsentiert. Ein Kandidat gilt als durch K7 Consulting vorgeschlagen, sobald
Informationen übermittelt wurden, die seine Identifikation ermöglichen. Hat sich ein Kandidat
bereits innerhalb der letzten 6 Monate vor der Vorstellung durch K7 Consulting beim
Auftraggeber unabhängig beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies K7 Consulting
innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen. Anderenfalls gilt der Kandidat, als durch K7
Consulting vermittelt.
3. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Vermittlungshonorar von K7 Consulting beträgt zwischen 25% und 35% des
Jahresbruttozielgehalts des vermittelten Kandidaten, einschließlich aller Zusatzleistungen wie
Boni, Firmenwagen etc. Der genaue Prozentsatz wird im Einzelfall je nach
Schwierigkeitsgrad der zu besetzende Position und den vereinbarten Konditionen festgelegt.
Der Anspruch auf das Honorar entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages oder dem Beginn
der Tätigkeit des Kandidaten, je nachdem, was zuerst eintritt. Das Honorar ist innerhalb von 7
Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu zahlen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb
von 24 Monaten nach der Präsentation des Kandidaten durch K7 Consulting aufgenommen,
bleibt der Honoraranspruch bestehen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber
ohne weitere Mahnung in Verzug.
4. Datenschutz und Vertraulichkeit
K7 Consulting und der Auftraggeber verpflichten sich zur Einhaltung aller
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der
Personalvermittlung erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der jeweils betroffenen Partei zulässig. Nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses sind alle personenbezogenen Daten unverzüglich und sicher zu
vernichten, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.
5. Haftungsbeschränkung
K7 Consulting übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Position oder
die Erfüllung spezifischer Anforderungen durch den Kandidaten. Der Auftraggeber ist dafür
verantwortlich, die Eignung des Kandidaten selbst zu prüfen. Die Haftung von K7 Consulting
ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus leichter Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
6. Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, K7 Consulting unverzüglich über den Abschluss eines
Arbeitsvertrages sowie die vereinbarte Vergütung zu informieren und K7 Consulting auf
Verlangen eine Kopie des Arbeitsvertrages zur Verfügung zu stellen. Wird der Arbeitsvertrag
zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen oder erfolgt die Einstellung für eine andere als
die ursprünglich vorgesehene Position, bleibt der Honoraranspruch unberührt.
7. Kündigung
Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kommt nach der Kündigung dennoch ein
Arbeitsverhältnis mit einem von K7 Consulting vorgestellten Kandidaten zustande, bleibt der
Anspruch auf das volle Honorar bestehen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen
Kosten sind ebenfalls vollständig zu erstatten.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Es gelten
ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von K7
Consulting.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.